Februar 25, 2021

GJBM-Votum für die BVV-Listenaufstellung von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Berlin-Mitte 2021



In einem langen Prozess, mit vielen Workshops, Referierenden und Aktiventreffen, wurde zusammen mit der AG GJBM Diversität unser Beschluss für die Votenvergabe der Grünen Listenaufstellung, für die Bezirksverordnetenversammlungswahl 2021 in Berlin Mitte, erstellt und bei unserem öffentlichen Aktiventreffen am 25.02.2021 um 18 Uhr, mit 22 Ja-Stimmen und keiner Gegenstimme beschlossen.

Beschluss der GRÜNEN JUGEND Berlin-Mitte

„Für die Bezirksverordnetensammlung (BVV) vergeben wir als Grüne Jugend Berlin Mitte 8 Voten. Davon sind 4 Voten Spitzenvoten und die restlichen sind 4 weitere Voten. Sowohl die Spitzenvoten, als auch die weiteren Voten werden nach der F*INT-Quote (Frauen*, inter, nicht-binär und trans- Personen) quotiert, sodass jeweils mindestens 2 Plätze an F*INT- Personen gehen.

 

Zusätzlich dazu fassen wir hiermit den Beschluss für eine Diversitätsquote von jeweils mindestens 50% einzuführen. Von der Diversitätsquote werden alle Menschen mit Rassismuserfahrungen, Antisemitismuserfahrungen, Klassismuserfahrungen, Ableismuserfahrungen, Diskriminierungserfahrungen auf Grund der Religion, Menschen die eine Ausbildung machen oder bereits in einem Ausbildungsberuf arbeiten und/oder Betroffene von Fat-shaming gefördert, sowie fint*-Personen, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung Diskriminierung erfahren. Außerdem muss mindestens ein Platz der Spitzenvoten an eine Person mit Rassismuserfahrungen gehen.

 

Niemensch muss begründen, warum er*sie sich auf diese Quote bewirbt. Die Quoten können intersektional erfüllt werden. Das heißt, dass eine F*INT-Person, welche z.B. auch von Rassismuserfahrungen betroffen ist, von beiden Quoten gefördert werden kann. Damit wäre dann ein neuer weiterer Platz offen, welcher ohne von einer Quote bestimmt zu sein gewählt werden kann. Wenn sich keine weiteren Menschen finden, die über die Quote gefördert werden können, wird der Wahlgang abgebrochen und wir wählen nicht weiter, sondern gehen mit weniger Voten in den BVV-Wahlkampf.

 

Personen, die ein weiteres Votum erhalten haben, können nicht vor Personen mit einem Spitzenvotum antreten.

Wir wählen online und bestätigen das Ergebnis über eine Urnenwahl. Wir wählen die Quoten abwechselnd, startend mit einem F*INT Platz, wie vom F*INT-Statut vorgeschrieben.

Darauf folgt die Wahl der vier weiteren Votenplätze, nach gleichem Verfahren. Die Wahlgänge der Spitzenvoten und der weiteren Voten sind von einander unabhängig. Sollte die Quotierung in einem der Wahlgänge nicht erfüllt sein und dieser abgebrochen werden, so beeinflusst dies nicht den anderen Wahlgang.

Für die Auszählung und die Zählkommission ist es wichtig, dass Menschen, die einer Quote entsprechen, dies der Zählkommission über das Bewerbungsformular mitteilen, damit dies bei der Auszählung berücksichtigt werden kann.

 

Bewerbungen müssen bis zum 04.03. um 19 Uhr über ein Formular im Antragsgrün eingereicht werden. Der Koordinierungkreis kann beim Einreichen der Bewerbung technische Hilfe leisten. Bewerber*innen haben am Abend der Mitgliederversammlung 3min Zeit ihre Bewerbung mündlich vorzutragen.

Menschen, die bereits ein Votum der GJBM zur Wahl 2021 erhalten haben, können sich nicht auf eines dieser Voten bewerben.“

 



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