Unsere Satzung

Abkürzungen

GJBM = GRÜNE JUGEND Berlin-Mitte
FINTA* = Frauen, Inter-, nicht-binäre, trans-, und agender-, Personen* (siehe §9)
MV = Mitgliederversammlung (siehe §4)
KoKreis = Koordinierungskreis (siehe §5)

§ 1 Name, Sitz und Aufbau

  1. Der Verband trägt den Namen „GRÜNE JUGEND Berlin-Mitte“. Das Kürzel des Verbandes ist GJBM.
  2. Der Tätigkeitsbereich der Grünen Jugend Berlin-Mitte erstreckt sich auf das Gebiet des Verwaltungsbezirks Mitte der Stadt Berlin. Der Sitz der Geschäftsstelle ist die Malplaquetstraße 7, 13347 Berlin.
  3. Der Verband steht als dessen Jugendorganisation der Partei Bündnis 90/Die Grünen nahe, ist aber politisch und organisatorisch unabhängig.
  4. Das Einzugsgebiet der GJBM erstreckt sich auf das Land Berlin.
  5. Die GJBM ist als eigenständige Basisgruppe Mitglied im Landesverband der GRÜNEN JUGEND Berlin und im Bundesverband der GRÜNEN JUGEND.

§ 2 Werte und Aufgaben

  1. Wir kämpfen für eine soziale, nachhaltige und gleichberechtigte Gesellschaft an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können.
  2. Wir verstehen uns als eine basisdemokratische Gruppe.
  3. Wir verstehen es als unsere Aufgaben, uns politisch zu bilden und Bildungsarbeit zu leisten. Außerdem beschließen wir inhaltliche Positionen auf Bezirksebene und organisieren Aktionen. Bei all diesen Prozessen versuchen wir auch Menschen außerhalb der Grünen Jugend zu erreichen und einzubinden.
  4. Zudem streben wir die Vernetzung mit verschiedenen Jugendverbänden, -gruppen und Initiativen an, die ähnliche Interessen verfolgen.
  5. Einen besonderen Fokus legen wir auf die Gleichberechtigung und Förderung von FINTA*-Personen.
  6. Genauso setzen wir uns für Diversität im Kreisverband ein. Besonders fördern wir Menschen mit Rassismuserfahrungen, Antisemitismuserfahrungen,
    Klassismuserfahrungen, Ableismuserfahrungen, Diskriminierungserfahrungen auf
    Grund der Religion, Menschen, die eine Ausbildung machen oder bereits in einem
    Ausbildungsberuf arbeiten und/oder Betroffene von Fat-shaming.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied der Grünen Jugend Berlin-Mitte kann jede natürliche Person unter 28 sein, deren
    Lebensmittelpunkt und/oder Wohnsitz in Berlin-Mitte liegt und die nicht in einem anderen
    Kreisverband der Grünen Jugend Mitglied ist.
  2. Der Eintritt erfolgt über die Landes- oder Bundesebene.
  3. Die Mitarbeit in der Grünen Jugend Berlin-Mitte steht auch Nichtmitgliedern offen, das
    aktive und passive Wahlrecht sowie Stimmrecht ist jedoch ausschließlich Mitgliedern
    vorbehalten.
  4. Näheres regeln die Satzungen des Landesverbandes Berlin und des Bundesverbands.

§ 4 Kreismitgliederversammlung (KMV)

  1. Die KMV ist unser oberstes, beschlussfassendes Organ. Sie setzt sich aus allen anwesenden
    Mitgliedern zusammen und tagt öffentlich. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder.
  2. Die KMV tritt mindestens zweimal jährlich zusammen und wird vom KoKreis, alternativ von
    fünf Mitgliedern einberufen. Es besteht eine Ladungsfrist von sieben Tagen.
  3. Die KMV
    o bestimmt unsere Grundlinien für die politische und organisatorische Arbeit, ist über
    den derzeitigen Haushalt zu informieren, kann Änderungen vornehmen und
    beschließt über eingebrachte Anträge
    o wählt und entlastet den KoKreis und nimmt dessen Berichte entgegen. Die KMV
    kann auch den gesamten KoKreis oder einzelne Mitglieder mit 2/3-Mehrheit
    abwählen.
    o beschließt und ändert die Satzung. Sie kann mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen,
    geändert oder aufgehoben werden, wenn der Satzungsänderungsantrag auf der
    Tagesordnung der KMV mindestens eine Woche vor der Versammlung veröffentlicht
    wurde. Eine beschlossene Satzungsänderung tritt innerhalb von einem Monat in
    Kraft, wenn nichts genaueres in der Satzungsänderung festgelegt ist.
  4. Die Beschlüsse der KMV sind zu protokollieren und den Mitgliedern zugänglich zu machen.
  5. Der Vorschlag der Tagesordnung der KMV ist mit der Einladung bekannt und öffentlich zu machen.
  6. Der KMV steht ein quotiertes Präsidium vor.
  7. Eine Wahl/-Zählkommission ist zu wählen
  8. Die KMV ist beschlussfähig:
    o sobald mindestens 10 stimmberechtigte Personen anwesend sind oder
    o die zwei vergangenen Mitgliederversammlungen nicht beschlussfähig waren.

§ 5 Koordinierungskreis (KoKreis)

§ 5 Kreisvorstand

  1. Der Kreisvorstand der GJBM wird von nun an als Koordinierungskreis bzw. KoKreis
    bezeichnet. Er übernimmt jegliche Funktionen, die üblicherweise dem Kreisvorstand
    zufallen, besteht aber aus gleichberechtigten Mitgliedern.
  2. Der ehrenamtlich tätige KoKreis koordiniert die laufenden Geschäfte im Rahmen der Satzung
    und der Beschlüsse der KMV. Er ist verantwortlich für das Stattfinden der Aktiventreffen und
    verwaltet die Finanzen der GJBM.
  3. Die Amtszeit der KoKreis-Mitglieder beträgt ein Jahr. Jede Person darf maximal zwei volle
    Amtszeiten im KoKreis sein.
  4. Der Koordinierungskreis setzt sich aus vier bis sechs Mitgliedern zusammen. Diese müssen
    sich auf mindestens eineeinen Schatzmeisterin einigen.
  5. Alle Koordinierungskreismitglieder sind gleichberechtigt.
  6. Der Koordinierungskreis muss mindestens einmal jährlich die Arbeit der GJBM vorstellen.
    Dabei sollte über wichtige Ereignisse, Finanzen und organisatorische Meisterleistungen
    berichtet werden.
  7. Der Koordinierungskreis ist quotiert zu besetzen. Dabei gelten zwei Quoten:
    o Als Erstes gilt die FINTA-Quote, durch die mindestens fünfzig Prozent der Plätze des Koordinierungskreises an FINTA Personen gehen müssen.
    o Außerdem gilt die Diversitätsquote:
    1. Diese beinhaltet fünfzig Prozent der Plätze
    2. Diversitätsplätze sind vorgesehen für Menschen mit Rassismuserfahrungen,
      Antisemitismuserfahrungen, Klassismuserfahrungen, Ableismuserfahrungen,
      Diskriminierungserfahrung aufgrund der Religion, unter 18- Jährige und Schüler*innen, Menschen, die eine Ausbildung machen oder in einem
      Ausbildungsberuf arbeiten und/oder Betroffene von Fat-Shaming.
    3. Niemensch muss begründen, warum sie*er sich auf die Diversitätsquote bewirbt, da
      es nicht darum geht eine Person zu outen, sondern strukturell zu unterstützen.
    4. Wird die Diversitätsquote nicht erfüllt, bleiben die Plätze unbesetzt und es werden
      keine weiteren Koordinierungskreismitglieder gewählt.

8. Zusätzlich ist ein Platz im KoKreis fest für eine Person mit Rassismus- und/oder
Antisemitismuserfahrungen vorgesehen. Wird der Platz nicht besetzt, kommt der KoKreis
dennoch zustande, der Platz bleibt frei. Der Kokreis hat binnen eines Monats ab
Zusammentritt einen Aktionsplan zur Förderung von MARE-Personen vorzulegen. Der
Aktionsplan muss mit einem positiven Beschluss angenommen werden. Der MARE-Platz
kann auf einem beschlussfähigen AT nachgewählt werden. Kann der MARE-Platz spätestens
bei der nächsten Mitgliederversammlung nicht besetzt werden, treten die amtierenden
KoKreis Mitglieder zurück. Der gesamte KoKreis wird auf der Mitgliederversammlung neu
gewählt. Kommt binnen eines halben Jahres nach Annahme des Aktionsplans keine
beschlussfähige Mitgliederversammlung zustande und ist der MARE-Platz nicht besetzt, wird
der KoKreis mit Ablauf dieser Frist aufgelöst.

9. Die Diversitätsquote, die FINTA*-Quote und der MARE-Platz können intersektional erfüllt
werden. Z.B. kann eine trans-Person mit Rassismuserfahrungen beide Quoten erfüllen und
den MARE-Platz besetzen.

10. Falls sich keine vier Menschen für den KoKreis bewerben oder ein quotierter KoKreis nicht
zustande kommt, ist kein KoKreis zu wählen und die GJBM bleibt bis zur nächsten KMV ohne
KoKreis.

11. Sollten Mitglieder aus dem KoKreis zurücktreten oder abgewählt werden und die FINTA– Quote dadurch unter 50% fallen, so

o ist die Position bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung neu zu wählen oder

o eine nicht-FINTA-Person tritt freiwillig zurück

§ 6 Allgemeine Bestimmungen

  1. Personenwahlen sind immer geheim durchzuführen.
  2. Satzungsänderungen und Abstimmungen sind im Allgemeinen offen durchzuführen.
    1. Auf Antrag eines anwesenden stimmberechtigten Mitgliedes wird eine Abstimmung geheim durchgeführt.
  3. Die Auflösung des Verbandes kann nur durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
  4. Bei Wortbeiträgen wird eine quotierte Redeliste geführt, bei der, unter Berücksichtigung der Reihenfolge der Wortmeldungen, mindestens jeder zweite Beitrag einer FINTA*-Person zu erteilen ist.
    1. Wenn sich nicht genügend FINTA*-Personen für eine quotierte Redeliste melden, dann wird die Redeliste abgebrochen.
    2. Alternativ können FINTA*-Personen ein FINTA*-Quorum ausrufen. Bei diesem stimmen die anwesenden FINTA*-Personen über die Schließung der Redeliste ab.

§ 7 Aktiventreffen

  1. Das Aktiventreffen ist unser gemeinsames Treffen, welches wir nutzen, um uns mit politischen und/oder gesellschaftlichen Themen auseinanderzusetzen und/oder uns besser gegenseitig kennenzulernen.
  2. Wir streben es an, uns einmal wöchentlich zu treffen.
  3. Jedes Mitglied ist dazu eingeladen, ein Aktiventreffen zu organisieren. Falls sich für die Organisation kein Mitglied findet, übernimmt der KoKreis diese Aufgabe. Bei der Planung sowie Organisation ist unser Frauen, Inter, Nicht-binäre, trans, agender*-Statut zu beachten, sowie dass §2 nicht zuwider gehandelt werden darf.
  4. Ein Aktiventreffen ist beschlussfähig, sobald mindestens fünf Mitglieder anwesend sind.
  5. Beschlüsse können gemeinsam beim Aktiventreffen erarbeitet und beschlossen werden. Falls sie schon vor dem Aktiventreffen ausgearbeitet wurden, müssen sie Mitgliedern vor dem Aktiventreffen zugänglich gemacht werden. Mit einem erfolgreichen Geschäftsordnungsantrag kann ein Beschluss auch verschoben werden.
  6. Das Aktiventreffen darf mit seinen Entscheidungen nicht Beschlüssen der Mitgliederversammlung widersprechen.
  7. Die Beschlüsse der Aktiventreffen sind zu protokollieren.

§ 8 Gruppen

  1. Um sich mit einem Thema zu beschäftigen oder eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen, können sich Gruppen bilden.
  2. Wenn verantwortliche Person für diese Gruppe gewählt werden, muss dies nach dem FINTA*-Statut geschehen.
  3. Gruppen müssen für alle Mitglieder zugänglich gemacht werden.

§ 9 Frauen, Inter, Nicht-binäre, trans, agender*-Statut der GRÜNEN JUGEND Berlin-Mitte

  1. Das Frauen, Inter, Nicht-binäre, trans, agender*-Statut der GRÜNEN JUGEND Berlin-Mitte leitet sich aus dem Frauen*, Inter, Nicht-binäre, trans Statut der GRÜNEN JUGEND Berlin ab. Es ist inhaltlich gleich und an entsprechenden Stellen an die Struktur einer Basisgruppe anzupassen.
  2. Die GRÜNE JUGEND Berlin-Mitte strebt an, alle Veranstaltungen divers zu gestalten.
    1. Dies bedeutet, dass als Referent*innen immer FINTA*-Personen und marginalisierte Personen bevorzugt werden.
    2. Bei allen Veranstaltungen mit mehr als einer Referent*in muss eine Quotierung von mindestens 50 % FINTA*-Personen eingehalten werden.
    3. Ist dies nicht der Fall, kann die Veranstaltung nicht stattfinden.
    4. Bei Podiumsdiskussionen und ähnlichen Veranstaltungen werden Expert*innen und moderierende Personen getrennt quotiert.
    5. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass höchstens zwei cis männliche externe Referierende aufeinander folgend zu Aktiventreffen eingeladen werden dürfen und mindestens 50 % aller in einem Quartal zu Aktiventreffen eingeladener Referierender FINTA*-Personen sind.

§10 Vielfaltsstatut der GRÜNEN JUGEND Berlin Mitte

  1. Das Vielfatsstatut der Grünen Jugend Berlin Mitte leitet sich aus dem Vielfaltsstatut der Grünen Jugend Berlin ab. Dieses ist Teil der Satzung, welche hier zu finden ist: https://gj-berlin.de/ueber-uns/satzung/. Insbesondere die Möglichkeit eines Forums für Menschen mit Antisemitismus- oder Rassismuserfahrung und die Möglichkeit zur Schaffung von Safer Spaces sollen hier nochmal hervorgehoben werden. Aber auch bei den Referent*innen und bei der Themenauswahl zu politischer Weiterbildung wie den Aktiventreffen muss Vielfalt immer mit bedacht werden.
  2. Vielfaltsquote
    1. Zusätzlich zu den im Vielfaltsstatut getroffenen Regeln, gilt in der Grünen Jugend Berlin Mitte eine Vielfaltsquote, nach der immer mindestens 50 % der zu wählenden Plätze für Menschen mit Rassismuserfahrungen, Antisemitismuserfahrungen, Klassismuserfahrungen, Ableismuserfahrungen, Diskriminierungserfahrung auf Grund der Religion, unter 18-Jährige und Schüler*innen, Menschen, die eine Ausbildung machen oder in einem Ausbildungsberuf arbeiten und/oder Betroffene von Fat-Shaming vorgesehen sind.
    2. Ein drittel bis zu der Hälfte der Vielfaltsplätze ist in sich für Menschen mit Antisemitismus- und oder Rassismuserfahrungen (MARE) vorgesehen. Je nachdem wie viele Vielfaltsplätze es gibt, z.B. wenn es drei Vielfaltsplätze gibt, muss mindestens eine MARE Person gewäht werden und wenn es vier Vielfaltsplätze gibt, müssen es zwei MARE Personen sein.
    3. Niemensch muss begründen, warum sie*er sich auf die Diversitätsquote bewirbt, da es nicht darum geht, eine Person zu outen, sondern strukturell zu unterstützen.
    4. Falls ihr euch nicht sicher seid, ob ihr durch die Quote gefördert werden könnt, geht bitte auf den KoKreis oder sonstige Vertrauenspersonen von euch zu.
    5. Wird die Vielfaltsquote nicht erfüllt, bleiben die Plätze unbesetzt und es werden keine weiteren Plätze gewählt, es sei denn diese weiteren Plätze werden vom entsprechenden Forum freigegeben. Der Vielfaltsplatz würde in einer solchen Situation unbesetzt bleiben.
    6. Die Vielfaltsquote kann mit der FINTA*-Quote intersektional erfüllt werden. Z.B. kann eine trans-Person mit Rassismuserfahrung beide Quoten erfüllen. Somit würde ein unquotierter Platz frei werden.
  3. Vielfaltsworkshops
    1. Der Ko-Kreis ist verpflichtet im Jahr mindestens zwei Aktiventreffen zum Thema Vielfalt zu gestalten. Eines davon muss sich explizit mit dem Themen Rassismus/Antisemitismus beschäftigen.

Satzung der GRÜNE JUGEND Berlin-Mitte, zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 13.04.2023

Die offizielle Satzung findet ihr hier:

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