Abkürzungen
FINTA* = Frauen, Inter-, nicht-binäre, trans-, und agender-, Personen* (siehe §9)
GJBM = GRÜNE JUGEND Berlin Mitte
KMV = Kreismitgliederversammlung (siehe §5)
MARE = Menschen mit Antisemitismus und/oder Rassismuserfahrungen
Präambel
Im Bewusstsein unserer Verantwortung gegenüber unserer Generation und unserer Umwelt, getragen von dem Willen, in einer Gesellschaft zu leben, die auf solidarischen und demokratischen Grundsätzen basiert, haben sich die Mitglieder dieses Kreisverbands zusammengeschlossen. Wir sind vereint in dem Ziel, eine gerechte, friedliche und vielfältige Gemeinschaft zu schaffen, die allen Menschen gleiche Chancen und Rechte bietet, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder gesellschaftlichem Hintergrund.
In Anerkennung der globalen Klimakrise und ihrer Auswirkungen auf Mensch und Natur bekennen wir uns zu einem nachhaltigen und ressourcenschonenden Handeln. Unser Engagement gilt einer feministischen und sozialen Gesellschaft sowie dem Schutz der Umwelt, um eine lebenswerte und gerechte Welt für alle Menschen zu schaffen.
Dieser Kreisverband verpflichtet sich, basisdemokratische Prinzipien zu wahren und ein Forum für offene, respektvolle und diskriminierungsfreie Diskussionen zu bieten. Gemeinsam streben wir danach, die Freiheit und Würde jedes Individuums zu schützen und ein solidarisches, gerechtes Miteinander zu fördern.
§ 1 Name, Sitz und Aufbau
- Die Organisation trägt den Namen „GRÜNE JUGEND Berlin Mitte“. Das Kürzel des Kreisverbandes ist GJBM.
- Der Tätigkeitsbereich der GJBM erstreckt sich auf das Gebiet des Verwaltungsbezirks Mitte der Stadt Berlin. Der Sitz der Geschäftsstelle ist die Tegeler Straße 31, 13353 Berlin.
- Der Kreisverband steht als dessen Jugendorganisation der Partei Bündnis 90/Die Grünen nahe, ist aber politisch und organisatorisch unabhängig.
- Die GJBM ist als eigenständige Basisgruppe Mitglied im Landesverband der GRÜNEN JUGEND Berlin und im Bundesverband der GRÜNEN JUGEND.
§ 2 Werte und Aufgaben
- Die GJBM kämpft für eine soziale, nachhaltige und gerechte Gesellschaft, an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können.
- Die GJBM versteht sich als basisdemokratische Gruppe.
- Sie versteht es als ihre Aufgaben, sich politisch zu bilden und Bildungsarbeit zu leisten. Außerdem werden inhaltliche Positionen auf Bezirksebene beschlossen und Aktionen organisiert. Bei all diesen Prozessen versucht die GJBM auch Menschen außerhalb der Grünen Jugend zu erreichen und einzubinden.
- Zudem wird die Vernetzung mit verschiedenen Jugendverbänden, -gruppen und Initiativen angestrebt, die ähnliche Interessen verfolgen.
- Ein besonderer Fokus wird auf die Gleichberechtigung und Förderung von FINTA*-Personen gelegt.
- Genauso wird sich für Vielfalt im Kreisverband eingesetzt. Besonders gefördert werden Menschen, die gesellschaftlich und strukturell benachteiligt werden und/oder Menschen, die in der Grünen Jugend unterrepräsentiert sind. Dazu zählen Menschen mit Rassismuserfahrungen, Antisemitismuserfahrungen, Klassismuserfahrungen, Ableismuserfahrungen, Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Herkunft, Religion, Körpergewicht und/oder Sexualität, Menschen, die eine Ausbildung machen oder bereits in einem Ausbildungsberuf arbeiten.
§ 3 Organe
Die GJBM besitzt die folgenden Organe:
- Das höchste beschlussfähige Organ ist die Kreismitgliederversammlung (KMV) (vgl. § 6.)
- Kreisvorstand (vgl. § 5).
- Aktiventreffen (vgl. § 8).
- Gruppen (vgl. § 9).
§4 Mitgliedschaft
- Mitglied der GJBM kann jede natürliche Person unter 28 sein, deren politischer Lebensmittelpunkt und/oder Wohnsitz im Bezirk Berlin Mitte liegt, Mitglied in der Grünen Jugend Berlin ist und nicht in einem anderen Kreisverband der Grünen Jugend Mitglied ist.
- Der Eintritt erfolgt über die Landes- oder Bundesebene.
- Die Mitarbeit in der GJBM steht auch Nichtmitgliedern offen. Das aktive und passive Wahlrecht sowie das Stimmrecht sind jedoch ausschließlich Mitgliedern vorbehalten.
- Näheres regeln die Satzungen des Landesverbandes Berlin und des Bundesverbands.
§ 5 Kreisvorstand
- Der Kreisvorstand der GJBM ist ein gewähltes Kollegialorgan, das die administrativen, repräsentativen und gestalterischen Aufgaben des Kreisverbandes verpflichtend wahrnimmt.
- Der Kreisvorstand ist verpflichtet, die Basismitglieder in seine Arbeit mit einzubeziehen. Die Organisationstreffen müssen für alle Mitglieder zugänglich stattfinden und angekündigt werden.
- Der ehrenamtlich tätige Kreisvorstand koordiniert die laufenden Geschäfte im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung (KMV). Er ist verantwortlich für das Stattfinden der Aktiventreffen und verwaltet die Finanzen der GJBM.
- Die Amtszeit der Kreisvorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Jede Person darf maximal zwei volle Amtszeiten im Vorstand sein.
- Der Kreisvorstand setzt sich aus zwei bis sechs Mitgliedern zusammen. Diese müssen mindestens eine*einen Schatzmeister*in wählen.
- Als Schatzmeister*in gewählt ist, wer die absolute Mehrheit im Vorstand auf sich vereinigen kann. Schafft das niemand, so ist der Vorstand binnen 14 Tagen aufzulösen und auf einer Mitgliederversammlung neu zu wählen.
- Der*Die Schatzmeister*in führt den Haushalt der GJBM und verhandelt ihn federführend.
- Die Haushaltslage ist zu jedem Zeitpunkt allen Vorstandsmitgliedern zugänglich zu machen
- Der*Die Schatzmeister*in unterschreibt als einzige*r Erstattungsanträge. Dieses Recht ist mit Absprache aller Vorstandskolleg*innen befristet übertragbar. Der Kreisvorstand von Bündnis90/Die Grünen ist darüber schriftlich zu informieren.
- Der*Die Schatzmeister*in unterbreitet der KMV (vgl. §6 (8)), den Haushaltsvorschlag. Dieser ist mindestens 14 Tage vor der KMV zu veröffentlichen.
- Zusätzlich muss der Kreisvorstand eine Person als FINTA*-Beauftrage*r sowie eine Person als Vielfaltspolitische*r-Beauftrage*r festlegen.
- Alle Kreisvorstandsmitglieder sind gleichberechtigt und in ihrer Stimme gleich.
- Zielsetzung im Kreisvorstand ist es, aus mindestens drei Personen zu bestehen, die festgelegten Vielfaltskriterien erfüllen. Dazu werden verpflichtend zwei Vielfaltsplätze eingeführt.
- Einer dieser Plätze ist ein FINTA* Vielfaltsplatz, der andere ein offener Vielfaltsplatz
- Falls in den Kreisvorstand nur zwei Personen gewählt werden, die die Vielfaltskriterien erfüllen, muss der Kreisvorstand einen gezielten Plan entwickeln, um mehr Menschen mit Vielfaltsmerkmalen (vgl. § 5 (8) 3.) zu fördern und für eine zukünftige Wahl vorzubereiten.
- Vielfaltsplätze sind vorgesehen für Menschen, die gesellschaftlich und strukturell benachteiligt werden und/oder Menschen, die in der Grünen Jugend unterrepräsentiert sind. Dazu gehören Menschen, die Diskriminierungserfahrung aufgrund von Herkunft, Religion, gesellschaftlichem Status, finanziellen Hintergrund, körperlicher Statur, sexueller Orientierung, Ableismus, Antisemitismus und/oder Rassismus erfahren haben. Außerdem sind die Vielfaltsplätze für Menschen unter 18-Jährige und Schüler*innen, Menschen, die eine Ausbildung machen oder in einem Ausbildungsberuf arbeiten.
- Niemensch muss begründen, warum sie*er sich auf einen Vielfaltsplatz bewirbt, da es nicht darum geht, eine Person zu outen, sondern strukturell zu unterstützen.
- Sollte kein Mensch mit Antisemitismus und/oder Rassismus-Erfahrung (MARE) Teil des Kreisvorstands sein, ist der Kreisvorstand verpflichtet, einen Aktionsplan zur Förderung von MARE vorzulegen. Der Aktionsplan muss innerhalb von zwei Monaten bei einem beschlussfähigen AT mit einem positiven Beschluss angenommen werden. Sollte der Aktionsplan innerhalb von zwei Monaten nicht angenommen werden, muss der Kreisvorstand in einer außerordentlichen KMV die Vertrauensfrage stellen.
- Der Kreisvorstand wird versetzt gewählt. Damit werden bei jeder der halbjährlichen ordentlichen KMV drei Plätze mit einer Amtszeit von einem Jahr gewählt.
- Sollte ein Kreisvorstandsmitglied vor Ende der regulären Amtszeit aus dem Kreisvorstand austreten, wird der Platz in einer (außerordentlichen) KMV für die restlich bestehende Amtszeit nachgewählt.
- Um die vorgesehenen Plätze versetzt zu wählen, werden die Plätze bei den KMV abwechselnd in folgender Reihenfolge gewählt:
- I) FINTA* Vielfaltsplatz, II) FINTA* und III) Offen oder
- I) FINTA*, II) Offener Vielfaltsplatz und III) Offen
- Sollte der gesamte Kreisvorstand abgewählt werden oder zurücktreten, so beträgt die Amtszeit der neugewählten Kreisvorstandsmitglieder, die unter (11) 1. fallen, ein Jahr und von (11) 2. ein halbes Jahr.
- Sollte kein quotierter Kreisvorstand mit mindestens zwei Menschen gewählt werden, ist kein Kreisvorstand zu wählen und die GJBM bleibt bis zur nächsten KMV ohne Kreisvorstand. Der vorher amtierende Kreisvorstand ist kommissarisch für die Organisation einer neuen KMV zuständig.
- Sollten Mitglieder aus dem Kreisvorstand zurücktreten oder abgewählt werden und die FINTA*-Anteil dadurch unter 50 % fallen, so
- ist die Position bei einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung neu zu wählen oder
- eine nicht-FINTA*-Person tritt freiwillig zurück
§ 6 Kreismitgliederversammlung (KMV)
- Die KMV ist das höchste, beschlussfassende Organ der GJBM. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen und tagt öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder (vgl. §4).
- Die ordentliche KMV tritt mindestens zweimal jährlich zusammen und wird vom Kreisvorstand einberufen. Zu der ordentlichen KMV wird mit einer Ladungsfrist von 30 Tagen schriftlich eingeladen.
- Für eine außerordentliche KMV, die entweder durch den Kreisvorstand oder durch zehn Mitglieder einberufen werden kann, besteht eine schriftliche Ladungsfrist von sieben Tagen.
- Antragsberechtigt sind der Kreisvorstand, Gruppen sowie alle Mitglieder der GJBM.
- Die KMV
- bestimmt die Grundlinien der politischen und organisatorischen Arbeit, ist über den derzeitigen Haushalt zu informieren, kann Änderungen daran vornehmen und stimmt über eingebrachte Anträge ab.
- wählt das quotierte Präsidium zur Leitung der KMV und beschließt die Tagesordnung. Außerdem ist eine Wahl/-Zählkommission zu wählen.
- wählt und entlastet den Kreisvorstand und nimmt dessen Berichte entgegen. Die KMV kann zudem den gesamten Kreisvorstand oder einzelne Mitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit abwählen.
- beschließt und ändert die Satzung. Diese kann mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen, geändert oder aufgehoben werden, wenn der Satzungsänderungsantrag auf der Tagesordnung der KMV fristgerecht vor der Versammlung veröffentlicht wurde. Eine beschlossene Satzungsänderung tritt innerhalb von einem Monat in Kraft, wenn nicht anders in der Satzungsänderung festgelegt.
- Satzungsänderungsanträge müssen zehn Tage vor einer Mitgliederversammlung in Textform eingereicht werden. Änderungsanträge an diese können bis zu fünf Tage vor der Mitgliederversammlung gestellt werden.
- Anträge müssen fünf Tage vor einer Mitgliederversammlung in Textform eingereicht werden. Änderungsanträge an diese sind bis zu drei Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung möglich.
- Der Kreisvorstand ist verpflichtet, bei der ersten beschlussfähigen KMV des Jahres einen Rechenschaftsbericht über das vorangegangene Kalenderjahr vorzulegen.
- Der Rechenschaftsbericht sollte entsprechend der Geschäftsordnung von der* dem Schatzmeister*in angelegt werden.
- Der*die Schatzmeister*in ist verpflichtet, dem Kreisvorstand den Rechenschaftsbericht mindestens eine Woche vor der KMV vorzulegen.
- Der Kreisvorstand ist verpflichtet, bei jeder ordentlichen KMV einen mündlichen Tätigkeitsbericht einzubringen, um über die Arbeit des Kreisvorstands und die wichtigsten Entwicklungen in der GJBM zu informieren. Dieser Tätigkeitsbericht soll die Mitglieder befähigen, eine informierte Entscheidung über die Entlastung des Kreisvorstands zu treffen.
- Die Beschlüsse der KMV sind zu protokollieren und den Mitgliedern zugänglich zu machen. Die Protokolle der vorherigen KMV müssen zu Beginn einer KMV abgestimmt werden.
- Der Vorschlag der Tagesordnung der KMV ist mit der Einladung bekannt und öffentlich zu machen.
- Die KMV ist beschlussfähig:
- sobald mindestens zehn stimmberechtigte Personen anwesend sind oder
- die zwei vergangenen KMV nicht beschlussfähig waren.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen
- Personenwahlen sind immer geheim durchzuführen.
- Satzungsänderungen und Abstimmungen sind im Allgemeinen offen durchzuführen.
- Auf Antrag eines anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedes wird eine Abstimmung geheim durchgeführt.
- Die Auflösung des Kreisverbandes kann nur durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
- Bei Wortbeiträgen wird eine quotierte Redeliste geführt, bei der, unter Berücksichtigung der Reihenfolge der Wortmeldungen, mindestens jeder zweite Beitrag einer FINTA*-Person zu erteilen ist.
- Wenn sich nicht genügend FINTA*-Personen für eine quotierte Redeliste melden, dann wird die Redeliste abgebrochen.
- Alternativ können FINTA*-Personen ein FINTA*-Forum ausrufen. Bei diesem stimmen die anwesenden FINTA*-Personen über die Schließung der Redeliste ab.
§ 8 Aktiventreffen
- Das Aktiventreffen ist ein gemeinsames Treffen, um sich mit politischen und/oder gesellschaftlichen Themen auseinanderzusetzen und/oder sich besser gegenseitig kennenzulernen.
- Es wird angestrebt, Aktiventreffen einmal wöchentlich stattfinden zu lassen.
- Jedes Mitglied ist dazu eingeladen, ein Aktiventreffen zu organisieren. Falls sich für die Organisation kein Mitglied findet, übernimmt der Kreisvorstand diese Aufgabe. Bei der Planung sowie Organisation ist §2 und § 10, das FINTA*- Statut zu beachten.
- Beschlüsse können gemeinsam beim Aktiventreffen erarbeitet und beschlossen werden. Falls sie schon vor dem Aktiventreffen ausgearbeitet wurden, müssen sie Mitgliedern vor dem Aktiventreffen zugänglich gemacht werden. Mit einem erfolgreichen Geschäftsordnungsantrag kann ein Beschluss auch verschoben werden.
- Ein Aktiventreffen ist beschlussfähig, sobald mindestens fünf Mitglieder anwesend sind und zu diesem Treffen mindestens sieben Tage vorher eingeladen wurde.
- Das Aktiventreffen darf mit seinen Entscheidungen den Beschlüssen der Mitgliederversammlung nicht widersprechen.
- Die Beschlüsse der Aktiventreffen sind zu protokollieren.
§ 9 Gruppen
- Um sich mit einem Thema zu beschäftigen oder eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen, können sich Gruppen bilden.
- Um eine Gruppe zu bilden, muss diese bei einer beschlussfähigen KMV oder einem beschlussfähigen AT mit einer einfachen Mehrheit anerkannt werden.
- Die Anerkennung gilt für ein Jahr und muss danach nach § 9 Abs. 1 erneuert werden.
- Wenn verantwortliche Personen für diese Gruppe gewählt werden, muss dies nach dem FINTA*-Statut geschehen.
- Gruppen müssen für alle Mitglieder zugänglich gemacht werden.
- Eine anerkannte Gruppe hat eine feste Ansprechperson aus dem Kreisvorstand.
§ 10 Frauen, Inter, Nicht-binäre, trans, agender*-Statut der GRÜNEN JUGEND Berlin Mitte
- Das Frauen, Inter, Nicht-binäre, trans, agender*-Statut der GRÜNEN JUGEND Berlin Mitte leitet sich aus dem Frauen*, Inter, Nicht- binäre, trans* Statut der GRÜNEN JUGEND Berlin ab. Es ist inhaltlich gleich und an entsprechenden Stellen an die Struktur einer Basisgruppe anzupassen.
- Die GRÜNE JUGEND Berlin Mitte strebt an, alle Veranstaltungen divers zu gestalten.
- Dies bedeutet, dass als Referierende immer FINTA*-Personen und marginalisierte Personen bevorzugt werden.
- Bei Podiumsdiskussionen und ähnlichen Veranstaltungen werden referierende und moderierende Personen getrennt quotiert.
- Des Weiteren ist darauf zu achten, dass mindestens 50 % aller externen Referierenden in Aktiventreffen im Zeitraum zwischen den beiden ordentlichen KMV FINTA*-Personen sind. Als externe Referierende gelten alle Personen, die nicht Mitglied in der GJBM sind. Zu diesem Zweck wird bei jedem AT dokumentiert, welche und wie viele Personen als externe Referierende anwesend sind. Das Ergebnis und der FINTA*-Anteil muss für den vorangegangenen Zeitraum in jeder ordentlichen KMV berichtet werden.
§11 Vielfaltsstatut der GRÜNEN JUGEND Berlin Mitte
Unsere Gesellschaft ist geprägt von Ausgrenzung und Hierarchien. An einigen Stellen sind wir theoretisch gleich an Rechten und Möglichkeiten. In der Praxis aber trennen uns Strukturen und Ideologien der Ungleichheit. Sexismus, Rassismus, Ableismus und andere Diskriminierungsformen betreffen uns dabei unterschiedlich stark. Politisch kämpfen wir gegen Diskriminierung und Ungerechtigkeit, für radikale Demokratie und Gleichstellung. Auch wir sind sowohl individuell als auch in unserem Kreisverband von diskriminierenden Strukturen beeinflusst. Deshalb wollen wir uns mit diesen kritisch auseinandersetzen und ihnen entgegenwirken.
Wir möchten die GJBM zu einem inklusiven Verband entwickeln, in dem alle unabhängig von ihrem Hintergrund darin bestärkt werden, Politik zu machen und so den Verband sowie unsere Gesellschaft zu verändern. Diskriminierungen aufgrund von tatsächlicher oder zugeschriebener Herkunft, Abstammung, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung oder chronischer Erkrankung, Alter, Aussehen, Gewicht, gesellschaftlichem Status, Einkommen, Staatsangehörigkeit oder Bildungsabschluss möchten wir abbauen und Betroffene unterstützen. Zu diesem Zweck ist unter §5 festgelegt, dass jeweils ein FINTA* und ein offener Platz im Kreisvorstand für von Diskriminierung betroffene Personen vorgesehen ist. Zusätzlich wollen wir betroffene Personen durch verschiedene Angebote, wie Vernetzungsgruppen und Bildungsprojekte, stärken. Um unsere Verbandsstrukturen vielfältiger zu gestalten, ist es eine notwendige Voraussetzung, dass nicht nur Menschen mit Diskriminierungserfahrung im Bereich Vielfalt und Antidiskriminierung aktiv sind, sondern auch, dass nicht betroffene Mitglieder sich mit diesen solidarisieren. Daher ist der Kreisvorstand dazu verpflichtet, pro Kalenderjahr mindestens zwei Aktiventreffen zum Thema Vielfalt zu gestalten. Eines davon muss sich explizit mit den Themen Rassismus oder Antisemitismus beschäftigen.
Der Prozess zur Förderung des Engagements von Personen mit Diskriminierungserfahrungen und oder Personen, die in der GJBM unterrepräsentiert sind, soll kontinuierlich reflektiert werden und bei ausbleibendem Erfolg die Maßnahmen zur Unterstützung verstärkt werden.
Satzung der GRÜNE JUGEND Berlin-Mitte, zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 21.11.2024
Die offizielle Satzung findet ihr hier: